Region: München
Umwelt

München soll den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn & Feiertagen in Wohngebieten vebieten!

Petition richtet sich an
Stadtrat München
14 Unterstützende 5 in München

Sammlung beendet

14 Unterstützende 5 in München

Sammlung beendet

  1. Gestartet Februar 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Das Feiertagsgesetz in Bayern und anderen Bundesländern gibt vor, dass an Sonn- und Feiertagen alle „öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen”, verboten sind.

Ob aber der Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen gestattet ist, wird in Bayern von den Gemeinden selbst entschieden. Aktuell ist es in München gestattet eine Autowaschanlage in einem Wohngebiet auch am Sonntag zu betreiben. Es gelten dafür Lärm-Grenzwerte von sehr lauten 55 Dezibel und das sollten wir ändern!

In Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz Saarland müssen Waschanlagen sonntags geschlossen bleiben.

Begründung

Ich wohne seit vielen Jahren unweit von einer Autowaschanlage entfernt. Immer wenn ein Auto nach der Wäsche getrocknet wird, laufen Turbinen hoch, die im Umkreis von über 300m noch deutlich zu hören sind - jeden Tag bis in den Abend durch geschlossene Fenster. Man kann nicht mehr auf dem Balkon sitzen, das ständig kommend und gehende Geräusch macht einen wahnsinnig. Bestehender Straßenlärm von der sehr befahrenen Straßen wird davon problemlos übertönt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Marcus Schmidt aus München
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